ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Digital Laut GmbH

AGBs als PDF-Datei

(Stand Mai 2018)

Für alle Geschäftsfälle gelten unsere "Allgemeinen Geschäftsbedingungen", die auf den "Richtlinien für das Graphische Gewerbe" beruhen.

Unser vorrangiges Ziel ist es, unsere Kunden durch größtmögliche Sorgfalt, Service, Qualität und Termintreue bei der Auftragsabwicklung in jeder Hinsicht zufrieden zu stellen. Es ist unser Bestreben, Sie mit unseren Leistungen zu begeistern und langfristig mit Ihnen zusammenzuarbeiten. Dienstleistung heißt für uns Verantwortung zu übernehmen und in Ihrem Interesse unser Bestes zu geben. Wir behalten uns vor, Aufträge mit rassistischen, geschlechtsspezifisch diskriminierenden, gewaltverherrlichenden bzw. –verharmlosenden, rechtsradikalen oder neonazistischen u.ä. Inhalten bzw. Aufträge von Organisationen, die üblicherweise genannte Inhalte verbreiten oder ihnen nahe stehen nicht anzunehmen.
Mit den folgenden Abweichungen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das grafische Gewerbe:

OFFERTE
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit telefonisch erteilter Preisauskünfte können wir keine Gewähr geben. Wir ersuchen Sie daher, Anfragen in Schriftform (per Fax oder E-Mail) an uns zu richten. Wir faxen oder mailen Ihnen unser Offert so rasch als möglich. Die Gültigkeit von uns gelegter Offerte ist auf 14 Tage ab Angebotslegung beschränkt.

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Prompt ohne Abzug. Für Aufträge unter 100 € gilt grundsätzlich Barzahlung als vereinbart. Eine Ausfolgung auf Rechnung kann an uns bekannte Firmen bzw. Dauerkunden erfolgen. Bei Verrechnung an Dritte haftet der Besteller/Abholer für die Bezahlung des Auftrags solidarisch neben dem Rechnungsempfänger.
[Gemäß § 1333 Abs 2 ABGB] kann bei der Verzögerung der Zahlung von Geldforderungen zwischen Unternehmen aus unternehmerischen Geschäften der gesetzliche Zinssatz (Verzugszinssatz) 8 % über dem Basiszinssatz betragen.

PREISNACHLÄSSE
Unsere Preise beruhen auf einer Staffelung, die mit zunehmender Stückzahl immer attraktiver werden. Über die in der Preisliste hinausgehende Rabatte oder Sondervereinbarungen können wir nur in Sonderfällen und mit Zustimmung der Geschäftsleitung gewähren.

MUSTERABDRUCKE, DRUCKFREIGABE
Musterabdrucke sind vom Auftraggeber auf Richtigkeit betreffend aller vom Auftraggeber gestellten Anforderungen zu überprüfen. Mit der Freigabe zum Druck übernimmt der Auftraggeber die volle Haftung für eventuelle Fehler bzw. Abweichungen, die er freigegeben hat. Bei übersehenen Fehlern, insbesondere Rechtschreibfehlern, trägt der Auftraggeber nach Freigabe die volle Haftung.

VERPACKUNG und VERSAND
Verpackung und Versand werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Verpackung wird nicht zurückgenommen.

Der folgende Abschnitt I. gilt allgemein für jede Geschäftsbeziehung zwischen Digital Laut GmbH („DL“) und dem Kunden.
Für die Dienstleistung „DL Project“ und andere nach Kundenanforderung ausgestaltete Webservices gilt ergänzend der II. Abschnitt,
für Vertragsabschlüsse im Webshop (store.digitallaut.at) gilt ergänzend der III. Abschnitt.

1.1 Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von DL erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Fassung.

1.2 Mit der Vertragserklärung des Kunden werden die AGB anerkannt. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.3 Geschäftsbedingungen des Kunden, die diesen AGB entgegenstehen oder von diesen oder dem dispositivem Recht abweichen, werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn DL hat solchen Bedingungen im Einzelfall schriftlich zugestimmt.

1.4 DL ist berechtigt, diese AGB jederzeit zu ändern. Der Kunde stimmt bereits jetzt solchen Änderungen zu. DL wird den Kunden Über die Änderung der AGB informieren („Mitteilung“). Weiters sind die aktuellen AGB auf der Website von DL unter https://www.digitallaut.at/agb abrufbar. Die geänderten AGB erlangen nach Ablauf von 2 Monaten ab der Absendung der Mitteilung an den Kunden Rechtsgültigkeit für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Ist der Kunde mit der Änderung nicht einverstanden, ist er berechtigt, diesen Vertrag innerhalb einer Frist von 30 Tagen ab dem Tag des Erhalts der Mitteilung über die geänderten AGB zu kündigen. Kündigt der Kunde, endet der Vertrag mit Ablauf des Monats, in dem die Kündigung DL zugeht.

1.5 DL ist nach freiem Ermessen berechtigt, die von ihr übernommenen Leistung selbst auszuführen oder sich bei der Erbringung der Leistungen Dritter („Subunternehmer“) zu bedienen.

2.1 Preislisten und Preisangaben sind unverbindlich und gelten vorbehaltlich Preisänderungen, Irrtümern und Druckfehlern.

2.2 Die von DL genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Alle Preise verstehen sich im Zweifel netto (exkl. USt.). Der Rechnungsbetrag wird in Euro und der USt-Betrag separat ausgewiesen. Die Preise des Auftragnehmers gelten ab Werk. Sie schließen Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.

2.3 In den Preisen ist nur die einfache Verpackung (Umhüllung) der Druckererzeugnisse enthalten. Eine andere Verpackung kann gegen gesondertes Entgelt angeboten werden.

2.4 Nachträgliche Änderungswünsche des Kunden, die von DL angenommen werden, werden in Rechnung gestellt. Als Änderung eines Auftrages gilt auch jede Änderung der kaufmännischen Auftragsdaten (Rechnungsempfänger, Lieferanschrift, Versandart, Zahlungsweg u. dgl.). DL behält sich diesfalls die Einhebung einer Manipulationsgebühr von € 25,-- zzgl. USt. vor.

2.5 Änderungen angelieferter oder übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Kunden veranlasst sind, werden gesondert verrechnet.

2.6 Bei Stornierung eines Auftrages durch den Kunden oder bei Nichtlieferung der Daten bis zum vereinbarten Termin hat DL Anspruch auf das vereinbarte Entgelt; § 1168 Abs 1 zweiter Halbsatz ABGB kommt nicht zur Anwendung. Jedenfalls ist zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von € 45,-- zzgl. USt. als Vertragsstrafe fällig. Liegen die von DL bereits erbrachten Leistungen inklusive Bestellungen, Materialbeschaffungen oder sonstiger Vorbereitungsaufwendungen über diesem Betrag, so behält sich DL vor, zumindest die bereits erbrachten Leistungen abzurechnen.

2.7 Wenn nichts anderes angegeben ist, handelt es sich bei allen auftragsbezogenen Materialien wie Bedruckstoffen (Papier, Karton usw.), Druckvorrichtungen (Filme, Repros, Platten, Stanzformen usw.) und Buchbindematerialien, sowie bei allen Vertriebssonderkosten (Sonderverpackungen usw.) um Tagespreise, die der jeweiligen Preissituation zum Produktionszeitpunkt angepasst werden können. Dies gilt nicht, wenn der Kunde Verbraucher iSd § 1 KSchG ist.

2.8 Eine Erhöhung maßgeblicher Einzelkosten (z.B. Filme, Platten, Datenträger, Papier, Karton, Druckformen, Repros, Buchbindematerial, Kosten der Datenübertragung usw.) nach Abgabe des Preises, aber vor Verrechnung der Lieferung, berechtigt DL, auch ohne vorhergehende Anzeige der Überschreitung des Kostenvoranschlages, die daraus resultierenden Preiserhöhungen in Rechnung zu stellen. Diese Bedingung wird vom Kunden ausdrücklich genehmigt. Die Bestimmungen dieses Absatzes gelten nicht, wenn der Kunde Verbraucher iSd § 1 KSchG ist.

3.1 DL fakturiert ihre Lieferungen und Leistungen mit dem Tage, an dem DL (auch teilweise) liefert, für den Kunden einlagert oder für ihn auf Abruf bereithält.

3.2 Der verrechnete Betrag kann vom Bestellpreis abweichen, wenn die im Punkt 2.7 oder 2.8 erwähnten Änderungen der Berechnungsbasis eingetreten sind oder wenn nach Vertragsabschluss Änderungen auf Wunsch des Kunden durchgeführt wurden.

3.3 Die von DL erstellten Rechnungen stehen unter dem Vorbehalt etwaiger Irrtümer. DL ist jederzeit berechtigt, eine neue, berichtigte Rechnung erstellen. Sechs Wochen nach Zugang der Rechnung beim Kunden gilt die Rechnung von diesem als genehmigt, es sei denn, sie wird innerhalb dieser Frist schriftlich unter Angabe der beanstandeten Rechnungsposition gegenüber DL gerügt. Dies gilt auch für gewünschte Änderungen des Rechnungsempfängers oder der Rechnungsanschrift. Die Sechs-Wochen-Frist berührt nicht die Pflicht zur Zahlung oder die Pflicht zur Mängelrüge innerhalb der in diesen AGB bestimmten kürzeren Fristen.

4.1 Es gilt die mit dem Kunden bei seiner Bestellung vereinbarte Zahlungsmethode. Rechnungen werden beim Produktionsabschluss bzw. beim Versand der Ware per Mail mitgeschickt.

4.2 Bei einer Zahlung auf Rechnung ist der Rechnungsbetrag sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzüge zur Zahlung fällig.

4.3 Ist der Kunde Verbraucher iSd § 1 KSchG, kann er nur für den Fall der Zahlungsunfähigkeit von DL oder mit Gegenforderungen aufrechnen, die gerichtlich festgestellt oder die von DL anerkannt worden sind. Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages.

4.4 Ist der Kunde Unternehmer, so ist eine Aufrechnung oder die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ausgeschlossen.

4.5 Bei Aufträgen mit Lieferung an einen Dritten sichert der Kunde das Einverständnis des Dritten zu. Widrigenfalls haftet der Kunde für alle Schäden von DL, insbesondere bei Unmöglichkeit der Zustellung oder Verweigerung der Annahme.

4.6 Bei einer Bestellung im Namen und auf Rechnung eines Dritten sichert der Kunde zu, vom Dritten zur Bestellung bevollmächtigt zu sein. Widrigenfalls haftet der Kunde für sämtliche Schäden von DL. Jedenfalls übernimmt der Kunde die solidarische Haftung für die Bezahlung des Kaufpreises und alle sonstigen Forderungen von DL.

5.1 Wird eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden bekannt oder ist er in Zahlungsverzug, so steht DL das Recht zu, sofortige Zahlung sämtlicher, auch noch nicht fälliger Rechnungen und Vorauszahlung oder Sicherstellung durch Bankbürgschaft zu verlangen. Überdies hat DL das Recht, die Weiterarbeit an den laufenden Aufträgen von anteiligen (Voraus-)Zahlungen abhängig zu machen. Weiters hat DL das Recht, die noch nicht ausgelieferte Ware zurückzuhalten sowie bei Nichtzahlung der anteiligen Zahlungen die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einzustellen.

5.2 Ist der Kunde Unternehmer im Sinn des UGB, werden bei Zahlungsverzug Verzugszinsen gemäß § 456 UGB in Anrechnung gebracht. Ist der Kunden Verbraucher iSd § 1 KSchG, werden Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

5.3 Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die DL entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen, wobei er sich insbesondere verpflichtet, maximal die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der VO des BMWA über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergeben. Sofern DL das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Kunde, für die erste Mahnung € 5,- und für jede weitere Mahnung einen Betrag von jeweils € 10,– zu bezahlen. Darüber hinaus ist jeder weitere Schaden, insbesondere auch der Schaden, der dadurch entsteht, dass infolge Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfälligen Kreditkonten seitens DL anfallen, unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug zu ersetzen.

6.1 Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Bei schriftlicher Vereinbarung einer Lieferfrist beginnt diese mit der Druckfreigabe des Kunden.

6.2 Ist innerhalb Wiens ein „Express-Auftrag“ vereinbart, dann wird die Ware binnen 24 Stunden ab Druckfreigabe des Kunden verschickt.

6.3 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach bzw. hält er diesbezüglich vereinbarte Termine nicht ein, so haftet DL jedenfalls nicht für die Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Dies gilt auch im Falle nachträglicher Auftragsänderungen durch den Kunden.

6.4 Wurde eine Lieferfrist schriftlich vereinbart, kann der Kunde bei Lieferverzug erst nach Setzung einer angemessenen Nachfrist Erfüllung und allenfalls Schadenersatz wegen Verspätung begehren. Der Rücktritt vom Vertrag kann erst erklärt werden, wenn neuerlich eine Nachfrist gesetzt wurde und erfolglos verstrichen ist. Die Nachfrist muss jeweils der Art und dem Umfang des Auftrages angemessen sein, mindestens aber 14 Tage betragen.

6.5 Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, z.B. bei Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln, behördlichen Eingriffen, Energieversorgungsschwierigkeiten usw. – auch wenn sie bei Vor- oder Zulieferanten eintreten – verlängert sich, wenn DL an der rechtzeitigen Erfüllung ihrer Verpflichtung behindert ist, die Lieferfrist entsprechend. Während der Dauer der Lieferunmöglichkeit ist DL berechtigt, die Waren auf Kosten und Gefahr des Kunden selbst zu lagern oder bei einem Spediteur einzulagern. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, so wird DL von der Leistungsverpflichtung frei. Sofern die Leistungsverzögerung länger als zwei Monate dauert, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferfrist oder wird DL von seiner Leistungsverpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine Ansprüche herleiten.

7.1 Erfüllungsort ist der Sitz von DL.

7.2 Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden bei Auftragserteilung angegebene Lieferadresse. Eine nachträgliche Änderung der Lieferadresse bedarf der schriftlichen Zustimmung von DL.

7.3 Jede Sendung, bei der eine äußerliche Beschädigung vorliegt, ist vom Kunden nur unter Feststellung des Schadens seitens des Spediteurs/Frachtführers anzunehmen. Die Schadensfeststellung erfolgt durch bestmögliche Dokumentation der Beschädigung durch den Kunden, wobei jedenfalls ausreichend aussagekräftige Fotos anzufertigen sind. Ferner hat der Kunde die Sendung nur unter Vorbehalt zu übernehmen und die Beschädigung dem Spediteur/Frachtführer unverzüglich und nachweislich anzuzeigen. Widrigenfalls erlöschen sämtliche Ansprüche hieraus gegenüber DL.

7.4 Die Lieferung erfolgt nur innerhalb Österreichs.

7.5 Lieferungen erfolgen ab Betrieb oder Zwischenlager von DL bzw. des jeweiligen Erfüllungsgehilfen von DL jeweils auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Transportversicherungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Kunden abgeschlossen. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager von DL verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

7.6 Mehr- und Minderlieferungen sind bei einfachen Arbeiten bis zu 5 %, bei schwierigeren oder mehrfarbigen Arbeiten bis zu 10 % gestattet. Mehrlieferungen sind anteilig unter Zugrundelegung des Fortdruckes zu verrechnen. Bei Minderlieferungen ist jedenfalls das vereinbarte Entgelt abzugsfrei zu bezahlen. Darunter fallen etwa auch Makulatur, Anlaufbögen, Einrichtexemplare weiterverarbeitender Maschinen, produktionsbedingter Verschnitt der oberen und unteren Bögen, welche nicht aussortiert werden. Bei beigestelltem Material werden die Toleranzsätze der Zulieferindustrie zusätzlich berücksichtigt. Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen unter 1.000 kg erhöhen sich die Prozentsätze auf 10 % bzw. 20 %, unter 2.000 kg auf 8 % bzw. 15 %.
Eine anteilige Verrechnung der Mehrlieferungen findet nicht statt, wenn der Kunde Verbraucher iSd § 1 KSchG ist.

8.1 Der Kunde ist ohne ausdrückliche Zustimmung von DL nicht dazu berechtigt, die von ihm bereitgestellten Druckdaten und -vorlagen nachträglich zu ändern. Wünscht der Kunde eine Änderung der Druckdaten/- vorlage, dann muss er den Auftrag stornieren anstatt die Druckdaten freizugeben und in der Folge einen neuen Auftrag mit neuen Druckdaten abschließen. DL ist diesfalls zur Verrechnung der in Punkt 2.6 angeführten Bearbeitungsgebühr berechtigt.

8.2 Korrekturabzüge werden dem Kunden nur auf ausdrückliches Verlangen vorgelegt. DL ist jedoch berechtigt, auch ohne Vereinbarung darüber Korrekturabzüge vorzulegen. Auch in diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, die Korrekturabzüge zu genehmigen. DL ist berechtigt, für die Durchführung der Korrektur durch den Kunden eine angemessene Frist zu setzen, nach deren Ablauf der Korrekturabzug automatisch als genehmigt gilt.

8.3 Für die Rechtschreibung in deutscher Sprache ist die letzte Ausgabe des Duden („neue Rechtschreibung“).

9.1 Der Kunde ist verpflichtet, die vertragsmäßig übersandte oder zur Abholung bereitgestellte Ware unverzüglich anzunehmen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, so gilt die Lieferung als zu dem Zeitpunkt als erfolgt, an dem die Annahme hätte vertragsgemäß erfolgen sollen; damit geht die Gefahr des zufälligen Untergangs auf den Kunden über. DL ist berechtigt, die Waren auf Kosten und Gefahr des Kunden selbst zu lagern oder bei einem Spediteur einzulagern.

10.1 Ist der Kunde Verbraucher iSd § 1 KSchG, richtet sich die Gewährleistung nach den gesetzlichen Regeln insbesondere der §§ 922 ff ABGB, 8 ff KSchG.

10.2 Ist der Kunde Unternehmer, gelten die nachfolgenden Bestimmungen:

10.3 Der Kunde hat die Vertragsmäßigkeit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- oder Zwischenerzeugnisse in jedem Fall unverzüglich zu prüfen.

10.4 Die Gefahr etwaiger Fehler in den Daten geht mit der Druckfreigabe auf den Kunden über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in den sich an die Druckfreigabe anschließenden Fertigungsvorgängen entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das Gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Kunden zur weiteren Herstellung.

10.5 Der Kunde hat Mängel unverzüglich nach Ablieferung DL anzuzeigen (Mängelrüge). Versteckte Mängel müssen unverzüglich nach Erkennbarkeit, spätestens jedoch innerhalb von 3 Monaten nach Ablieferung angezeigt werden.

10.6 Die Gewährleistungsfrist für bewegliche Sachen beträgt drei Monate.

10.7 Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt ist jedenfalls vom Kunden zu beweisen.

10.8 Das Regressrecht nach § 933b, zweiter Satz ABGB verjährt in zwei Jahren nach Erbringung der Leistung durch DL.

10.9 Bei Mängeln ist DL nach eigener Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Verbesserung und/oder zum Austausch verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder DL fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Sollte DL die Verbesserung oder den Austausch verweigern oder in angemessener Frist von zumindest 4 Wochen nicht vornehmen, so kann der Kunde Preisminderung verlangen. Eine Wandlung (Vertragsrückabwicklung) ist ausgeschlossen.

10.10 Die Haftung von DL für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Kunde hat das grobe Verschulden von DL zu beweisen.

10.11 Hat der Auftrag Lohnveredelungsarbeiten oder die Weiterverarbeitung von Druckerzeugnissen zum Gegenstand, so haftet DL nicht für die dadurch verursachte Beeinträchtigung des zu veredelnden oder weiterzuverarbeitenden Erzeugnisses, sofern nicht der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

10.12 Bei Teillieferung gelten die Regelungen dieses Punktes 10. jeweils für den gelieferten Teil. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.

10.13 Können beanstandete Druckerzeugnisse nicht mehr rückgegeben werden, so leistet DL nur dann Gewähr und haftet DL jedenfalls nur dann, wenn eine genaue, einer anerkannten Qualitätskontroll-Methode entsprechende Mangeldokumentation vorgelegt wird. Die Dokumentation hat jedenfalls fotografisch zu erfolgen und auf einer repräsentativen Anzahl von Mustern von zumindest 10 % der Lieferung zu basieren. Der Kunde anerkennt in einem solchen Fall eine auf einer anerkannten Qualitätssicherungsmethode basierende Qualitätsdokumentation von DL als vollen Beweis der Mängelfreiheit der Ware; der Gegenbeweis ist diesfalls ausgeschlossen.

10.14 Rücksendungen jeder Art müssen mit DL abgesprochen werden. Unfrei zurück gesandte Ware wird nicht angenommen.

11.1 Der Kunde nimmt die folgenden technisch bedingten Abweichungen und Einschränkungen zustimmend zur Kenntnis und erklärt, dass diese als Einschränkung der Leistungspflichten von DL anzusehen sind.

11.2 Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das Gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck, insbesondere wenn Andruck- und Auflagenpapier nicht übereinstimmen. Eine Garantie für die Echtheitseigenschaften von Farben, Bronzen, Lackierungen, Imprägnierungen, Kaschierungen und Gummierungen wird nur in jenem Ausmaß geleistet, in dem sich die Vorlieferanten dem Auftragnehmer gegenüber verpflichteten.

11.3 In allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Dies gilt insbesondere bei:

  • geringfügigen Farbabweichungen zwischen zwei oder mehreren Aufträgen;
  • geringfügigen Farbabweichungen gegenüber einem früheren Auftrag;
  • geringfügigen Farbabweichungen zwischen einzelnen Bögen innerhalb eines Auftrages;
  • geringfügigen Schneid- und Falztoleranzen (=Abweichungen vom Endformat); insbesondere bei Magazinen, Broschüren, Bücher mit Rückendraht- oder Ringösenheftung sowie bei Pochettas bis zu 4 mm vom geschlossenen Endformat, alle übrigen Broschüren und Bücher bis zu 2 mm vom geschlossenen Endformat, bei allen anderen Produkten bis zu 1 mm vom (geschlossenen) Endformat;
  • geringfügigen Farbabweichungen zwischen Innenteil und Umschlag bei Magazinen.

11.4 Nicht beanstandet werden können technisch bedingte Abweichungen zwischen sonstigen Vorlagen, z. B. Proofs (= zertifizierter Prüfdruck) und Ausdrucken - auch wenn sie von DL erstellt wurden - und dem Endprodukt.

11.5 Produktionsbedingt kann bei der Platzierung nicht auf die Laufrichtung des Papiers geachtet werden. Ein hierdurch bedingtes leichtes Aufbrechen beim Falzen oder Nuten sowie Abweichungen in der Festigkeit bzw. Steifheit des Produktes sind hinzunehmen und können nicht beanstandet werden.

11.6 Wird dem Kunden als korrekturfähiges Zwischenprodukt ein digitaler Proof (= zertifizierter Prüfdruck) zur Druckfreigabe vorgelegt, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Endprodukt Farbabweichungen enthalten kann, die durch die unterschiedlichen Fertigungsverfahren bedingt sind. Sollte der Kunde eine verbindliche Vorlage wünschen, dann muss zusätzlich und gegen gesondertes Entgelt ein Andruck erstellt werden.

11.7 Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet DL nur bis zur Höhe des Auftragswertes. Die Haftung entfällt, wenn der Kunde das Material zur Verfügung stellt.

12.1 DL haftet nicht für leicht fahrlässig zugefügte Schäden.

12.2 Gegenüber Unternehmern iSd UGB haftet DL auch nicht für grob fahrlässig zugefügte Schäden.

12.3 Schadenersatzansprüche wegen Unmöglichkeit der Leistung sind beschränkt auf den Ersatz des voraussehbaren Schadens und die Höhe des Auftragswerts, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

12.4 Im Haftungsfall kann nur Geldersatz verlangt werden.

12.5 Die Haftung von DL ist auf die Höhe des Auftragswertes beschränkt. Im Hinblick darauf wird dem Kunden der Abschluss einer Versicherung im eigenen Namen und auf eigene Kosten empfohlen.

12.6 DL haftet nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn.

12.7 Schadenersatzansprüche sind bei sonstigem Verfall innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens, jedenfalls innerhalb von drei Jahren ab Lieferung bzw. Leistungserbringung gerichtlich geltend zu machen.

12.8 Kommt eine Haftung von DL in Betracht, so wird er in der Höhe von der Haftung befreit, in der er bestehende und durchsetzbare Ansprüche gegen zuliefernde oder weiterverarbeitende Unternehmen an den Kunden abtritt. Dies gilt nicht gegenüber Verbrauchern iSd § 1 KSchG.

12.9 Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten in gleichem Umfang für die Erfüllungs- oder Besorgungsgehilfen von DL.

12.10 Die Bestimmungen dieses Punktes 12. gelten nicht für Verbraucher iSd § 1 KSchG bei der Geltendmachung von Mangelschäden, sehr wohl allerdings bei der Geltendmachung anderer Schäden wie insbesondere Mangelfolgeschäden.

13.1 Vom Kunden beigestellte Materialien, wie Vorlagen, Klischees, Filme, Datenträger aller Art, Papier usw., sind franko Betrieb von DL anzuliefern. Der Eingang erfolgt ohne Gewähr für die Richtigkeit der in den Lieferdokumenten angegebenen Menge. DL ist erst während des Produktionsprozesses in der Lage, eine ordnungsgemäße Übernahme und Überprüfung durchzuführen, und haftet lediglich für solche Schäden, die durch eigenes Verschulden entstanden sind. Für DL besteht keine Prüf- und Warnpflicht bezüglich der vom Kunden selbst oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten angelieferten oder übertragenen Materialien, Daten (z.B. per ftp) und Druckvorrichtungen wie beigestellten Satz, Reindrucken und dgl., CD‘s, USB-Sticks, Speicherkarten usw. Bei Datenübertragungen hat der Kunde vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechend Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Pflicht zur Datensicherung obliegt ausschließlich dem Kunden. DL ist berechtigt, Kopien anzufertigen.

13.2 Insbesondere wird bei beigestellten Datenträgern bzw. übertragenen Daten die Richtigkeit der gespeicherten Daten (Texte, Bilder) nicht mehr von DL überprüft. Es besteht auch keinerlei Haftung von DL für Fehler in und mit derartigen vom Kunden direkt oder indirekt beigestellten Druckvorrichtungen sowie für Fehler beim Endprodukt, die auf mangelhaft gelieferten Daten zurückzuführen sind. Eine Überprüfung durch DL muss vom Kunden gegen gesondertes Entgelt beauftragt werden.

13.3 Vom Kunden dem Auftrag zugrunde gelegte Vorlagen (z.B. Computerausdrucke, Digital-Proofs) sind nicht verbindlich. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Endprodukt Farbabweichungen enthalten kann, die durch die unterschiedlichen Fertigungsverfahren bedingt sind (siehe auch Punkt 11).

13.4 Bei vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten trägt der Kunde bei der bloßen Ausbelichtung dieser Daten die Kosten für alle durch die Datei veranlassten Ausbelichtungen bzw. Drucke. Die Bearbeitung der Daten erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und wird gesondert in Rechnung gestellt. Wird vom Kunden kein verbindlicher Andruck oder sonstiger Proof beigestellt bzw. ein solcher bei DL nicht bestellt, so übernimmt DL keinerlei Haftung für die Richtigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Ausbelichtung bzw. des Druckes. Dies gilt auch, wenn die dem Auftrag zugrunde liegenden technischen Angaben unvollständig oder unrichtig sind.

13.5 DL führt alle Aufträge auf der Grundlage der vom Kunden angelieferten bzw. übertragenen Druckdaten aus. Für abweichende Dateiformate etc. kann DL eine fehlerfreie Leistung nicht gewährleisten. Der Kunden haftet in vollem Umfang für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Daten, auch wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorliegen, diese aber nicht von DL zu verantworten sind.

13.6 DL ist berechtigt, dem Kunden alle mit der Prüfung und Lagerung des beigestellten Materials verbundenen Kosten zu berechnen.

13.7 Der Kunde trägt die Kosten für die von ihm veranlasste Datenübertragung an DL. Für Übertragungsfehler übernimmt DL keine Haftung oder Gewährleistung.

14.1 Verpackungsmaterial sowie die üblichen Abfälle durch Beschnitt, Ausstanzung, Druckeinrichtung und Fortdruck gehen mit der Bearbeitung in das Eigentum von DL über.

14.2 Vom Kunden beigestellte Manuskripte, Entwürfe, Vorlagen, Druckformen, Diapositive, Filme, Datenträger und sonstige Unterlagen werden bis 4 Wochen nach Erledigung des Auftrages aufbewahrt. Für Beschädigungen haftet DL nur bei Vorsatz. Darüber hinaus übernimmt DL für nicht zurückverlangte Unterlagen keine wie immer geartete Haftung. DL ist auch nicht verpflichtet, diese Unterlagen sowie die der Wiederverwendung dienenden Gegenstände über den genannten Termin hinaus zu verwahren. Sofern DL eine Verwahrung vornimmt, gebührt DL – ungeachtet der Haftungsbeschränkung gemäß diesem Vertragspunkt – ein Entgelt nach dem jeweils gültigen Speditionstarif für Kaufmannsgüter. Nach Ablauf weiterer 4 Wochen nach Erledigung des Auftrags verfallen die genannten Unterlagen und DL ist zur Vernichtung auf Kosten des Kunden berechtigt.

15.1 Für DL besteht keine Verpflichtung, Druckerzeugnisse, Arbeitsbehelfe, Zwischenerzeugnisse und Druckvorrichtungen (wie z.B. belichtungsfähige Daten, Filme, Montagen, Druckformen, Druckzylinder, Stanzformen, Papiere usw.) nach Durchführung des Auftrages zu lagern, es sei denn, es ist darüber eine besondere Vereinbarung mit dem Kunden zustande gekommen; in diesem Fall trägt der Kunde die Kosten und Gefahr der Lagerung.

15.2 Wenn eine vorübergehende Einlagerung bei DL ausdrücklich vereinbart ist, so haftet dieser für Schäden, die während der Einlagerung an der Ware entstanden sind, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. DL ist nicht verpflichtet, Versicherungen zur Abdeckung von Risiken an eingelagerten Waren abzuschließen.

15.3 DL verrechnet dem Kunden die Einlagerung von fertigen oder halbfertigen Erzeugnissen nach dem jeweils gültigen Speditionstarif für Kaufmannsgüter. Der zeitweilige Verzicht auf das Lagerentgelt beinhaltet keinen Verzicht auf das Lagerentgelt für noch beim Drucker lagernde Erzeugnisse. Die Berechnung erfolgt jeweils im Nachhinein für 3 Monate. Die vereinbarte Verpflichtung zur Aufbewahrung des Satzes bzw. sonstiger Druckvorrichtungen erlischt, wenn der Kunde die dafür berechneten Kosten nicht binnen 4 Wochen bezahlt.

15.4 Daten und Datenträger werden von DL nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen gesondertes Entgelt über den Zeitpunkt der Übergabe des Endproduktes an den Kunden hinaus archiviert. Eine Versicherung der Daten und Datenträger hat der Kunde im eigenen Namen und auf eigene Rechnung selbst zu besorgen.

16.1 Umfasst der Auftrag die Durchführung regelmäßig wiederkehrender Druckarbeiten und sind ein Endtermin oder eine Kündigungsfrist nicht vereinbart, dann kann der Auftrag nur durch schriftliche Kündigung mit sechsmonatiger Kündigungsfrist zum Schluss eines Kalenderhalbjahres gelöst werden.

17.1 Die von DL zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten Betriebsgegenstände, Arbeitsbehelfe und Zwischenerzeugnisse, insbesondere Schriftsätze, Datenträger, Druckplatten, Filme, Lithografien, Platten, Matern, Stanzen, Stereos und Galvanos und andere für den Produktionsprozess erforderliche Behelfe (Druckvorrichtungen) sowie die bearbeiteten Daten bleiben das Eigentum von DL und werden nicht ausgeliefert, auch wenn der Kunden für diese Arbeiten Wertersatz geleistet hat bzw. sie gesondert in Rechnung gestellt werden. Auch eine Ausfolgung zur Nutzung erfolgt nicht. Dies gilt auch für die Arbeitsbehelfe (Druckvorrichtungen) und Daten, welche im Auftrag von DL von einem anderen Unternehmen hergestellt wurden.

18.1 Insoweit DL selbst Inhaber der urheber- und leistungsschutzrechtlichen Nutzungsrechte an den gelieferten Erzeugnissen oder an Teilen derselben ist, erwirbt der Kunde mit der Abnahme der Lieferung nur das nicht ausschließliche Recht, die gelieferten Erzeugnisse zu verbreiten. Im Übrigen bleiben die Nutzungsrechte, insbesondere das Vervielfältigungsrecht, in der Hand von DL unberührt. DL steht das ausschließliche Recht zu, die von ihm hergestellten Vervielfältigungsmittel (Satz, bearbeitete Daten, Datenträger, Filme, Repros u. ä.) und Druckerzeugnisse (Fahnen, Rohdrucke u. ä.) zur Herstellung von Vervielfältigungsstücken zu benutzen. Er ist nicht verpflichtet, derartige Vervielfältigungsmittel herauszugeben, auch nicht zu Nutzungszwecken.

19.1 DL ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob dem Kunden das Recht zusteht, die Vorlagen welcher Art auch immer zu vervielfältigen, dem Auftrag entsprechend zu bearbeiten oder zu verändern oder sonst in der vorgesehenen Weise zu benutzen, sondern ist berechtigt anzunehmen, dass dem Kunden alle jene Rechte Dritten gegenüber zustehen, die für die Ausführung des Auftrages erforderlich sind. Der Kunde sichert ausdrücklich zu, dass er über diese Rechte verfügt. Der Kunden haftet alleine, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt werden. Der Kunde stellt DL von allen Ansprüchen Dritter wegen einer diesbezüglichen Rechtsverletzung frei und hält DL vollständig schad- und klaglos.

19.2 Werden vom Kunden Schriften bzw. Anwendungs-Software beigestellt, um die von ihm gelieferten Daten weiterverarbeiten zu können, so sichert der Kunde zu, dass er zu dieser Weitergabe der Nutzung berechtigt ist. DL wird diese Schriften bzw. Anwendungs-Software nur zur Bearbeitung des konkreten Auftrages verwenden.

19.3 Der Kunde sichert ferner zu, dass die dem Auftrag zugrundeliegenden Daten keine rechtswidrigen Inhalte (z.B. nach dem Verbotsgesetz oder dem Pornographiegesetz) aufweisen. Schon der begründete Verdacht, dass die angelieferten Daten gegen derartige Rechtsvorschriften verstoßen, berechtigt DL zu einem sofortigen Rücktritt vom Vertrag. Der Kunde kann daraus über die Rückforderung des bezahlten Entgelts hinaus keine Ansprüche ableiten.

19.4 Der Kunde ist verpflichtet, DL gegenüber allen Nachteilen aufgrund einer Rechtswidrigkeit der Daten und/oder Ansprüchen, die von dritten Personen aus Verletzungen von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsschutzrechten erhoben werden, vollkommen schad- und klaglos zu halten. Dazu zählen auch die angemessenen Kosten einer außergerichtlichen Rechtsverteidigung. DL wird solche Ansprüche dem Kunden unverzüglich anzeigen und ihm bei gerichtlicher Inanspruchnahme den Streit verkünden. Tritt der Kunde auf die Streitverkündigung hin nicht als Streitgenosse von DL dem Verfahren bei, so ist DL berechtigt, den Anspruch des Klägers anzuerkennen und sich beim Kunden ohne Rücksicht auf die Rechtmäßigkeit des anerkannten Anspruches schadlos zu halten. Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen von DL auf eigene Kosten jegliche Unterstützung zur Abwehr von Dritten erhobenen Ansprüche zu leisten und zu diesem Zweck jegliche erforderlichen oder zweckdienlichen Informationen zu erteilen und Unterlagen zu übermitteln sowie Einsicht in die entsprechenden Geschäftsunterlagen zu gewähren.

20.1 Tritt als Auftraggeber des Druckauftrages ein Mittler im Namen eines Dritten auf, so haftet er für die Einbringlichkeit der Forderung von DL als Bürge und Zahler. DL steht jedoch das Recht, die Bezahlung der offenen Forderung vom Mittler einzufordern, erst nach vergeblicher Mahnung des Geschäftsherrn zu. Der Mittler verpflichtet sich, die Rechte und Pflichten des Vertragsverhältnisses, insbesondere dieser AGB auf seinen Geschäftsherrn zu überbinden.

21.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Lieferpreises Eigentum von DL.

21.2 Umfasst ein Auftrag mehrere Waren, geht das Eigentum an sämtlichen Waren erst mit vollständiger Bezahlung aller Waren eines Auftrags an den Kunden über.

21.3 Die nachfolgenden Bedingungen gelten nur für Kunden, die Unternehmer im Sinn des UGB sind:

21.4 Die Forderungen des Kunden aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits mit Auftragserteilung zur Sicherung der Forderung von DL aus dem konkreten Auftrag an DL abgetreten. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur berechtigt und ermächtigt, wenn die Forderung aus der Weiterveräußerung auf DL übergeht. Der Kunde verpflichtet sich zur Setzung des erforderlichen Publizitätsakts, indem er entweder seinen Abnehmer von der sicherungsweisen Forderungsabtretung nachweislich verständigt oder in seinen Büchern den Buchvermerk in der erforderlichen Form anbringt (mindestens beim Kundenkonto und in der OP-Liste unter Nennung von Digital Laut GmbH als Sicherungszedenten, Datum des Vertragsabschlusses mit DL, Datum der Setzung des Buchvermerks). Auf Verlangen von DL ist der Kunde jedenfalls verpflichtet, die Abtretung seinem Abnehmer zur Zahlung an DL bekannt zu geben. Die Drittschuldnerverständigung bzw. die erfolgte Setzung des Buchvermerks ist DL jederzeit auf deren Verlangen nachzuweisen. DL ist berechtigt, jederzeit in die Bücher des Kunden Einsicht zu nehmen, um zu prüfen, ob der Buchvermerk gesetzt ist. Bei Produkten, die dem Urheberrechtsschutz unterliegen, ist der Kunde verpflichtet, DL die Nutzungsrechte (Verwertungsrechte) zu verschaffen bzw. zu überbinden. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist der Kunde nicht berechtigt.

22.1 DL steht an vom Kunden angelieferten Vorlagen, Diapositiven, Klischees, Filmen und Repros, Manuskripten, Datenträgern, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 UGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.

23.1 DL ist zur Anbringung ihres Firmennamens („Digital Laut GmbH“) oder ihrer Markenbezeichnung auf die zur Ausführung gelangenden Produkte auch ohne spezielle Bewilligung des Kunden berechtigt. DL behält sich vor, Belegexemplare der Aufträge als Qualitätsmuster an Dritte zu übergeben.

24.1 Der Kunde erteilt seine ausdrückliche Einwilligung, dass DL zur Kontaktaufnahme – auch zu Informations- und Werbezwecken – per Fax, E-Mail, Telefon und SMS gemäß § 107 TKG berechtigt ist. Die erteilte Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

25.1 Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Gleiches gilt für das Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

25.2 Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des österreichischen IPRG, der Verweisungsnormen der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom-I-Verordnung) und der Bestimmungen des UN-Kaufrechtsabkommens. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht verdrängt werden.

25.3 Für alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben oder auf dessen Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit beziehen, wird die ausschließliche Zuständigkeit des für Handelssachen sachlich zuständigen Gerichts für Wien, Innere Stadt vereinbart. Bei Verbrauchergeschäften, bei denen der Verbraucher seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat oder im Inland beschäftigt ist, wird für eine Klage gegen ihn die Zuständigkeit des Gerichts vereinbart, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung liegt. Bei Klagen des Verbrauchers gegen DL kann der Verbraucher jeden nach dem Gesetz gegebenen Gerichtsstand in Anspruch nehmen.

25.4 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam oder undurchsetzbar sein, beeinträchtigt dies nicht die Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrags. Die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung gilt in diesem Fall durch eine wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung möglichst nahe kommt. Dies gilt auch für allfällige Vertragslücken.

25.2 Diese Vereinbarung ist auch für alle Rechtsnachfolger der Vertragsparteien bindend. Die Vertragsparteien verpflichten sich, diese Vereinbarung auf ihre jeweiligen Rechtsnachfolger zu überbinden.

25.2 Die Vertragssprache ist Deutsch.

25.2 Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz von DL.

1.1 Diese besonderen Bestimmungen gelten ergänzend zu den Allgemeinen Bestimmungen dieser AGB (oben I.), wenn der Kunde den Vertrag mit DL über die Dienstleistung „DL Project“ (dlproject.digitallaut.at) oder andere nach Kundenanforderung ausgestaltete Webservices auf der Grundlage von DL Project (subdomains von digitallaut.at), in der Folge „weitere Webservices“ genannt, abschließt.

1.2 dlproject.digitallaut.at und „weitere Webservices“ sind ein Webangebot der Digital Laut GmbH („DL“). Das Webangebot richtet sich ausschließlich an Kunden mit Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich.

1.3 DL erbringt die Dienstleistung „DL Project“ und „weitere Webservices“ ausschließlich an Unternehmer iSd UGB. Der Kunde bestätigt mit der Abgabe seiner Vertragserklärung zur Inanspruchnahme von „DL Project“ oder „weiteren Webservices“ ausdrücklich, dass er Unternehmer iSd § 1 UGB ist und das Geschäft zum Betrieb seines Unternehmens gehört.

2.1 Verträge zur Inanspruchnahme von „DL Project“ oder „weiterer Webservices“ werden auf der Grundlage eines nach Kundenanforderung hinsichtlich Umfang und Ausgestaltung individuellen Angebots abgeschlossen.

3.1 Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

3.2 Der Vertrag kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat jeweils zum 31. 12. jedes Kalenderjahres mit eingeschriebenem Brief an die andere Vertragspartei gekündigt werden. Im Fall nicht rechtzeitiger Kündigung verlängert sich das Vertragsverhältnis somit um jeweils ein weiteres Kalenderjahr. Die rechtzeitige Postaufgabe ist ausreichend.

3.3 Im Fall der Vertragsbeendigung können dem Kunden die gespeicherten Daten bis längstens 3 Monate nach Vertragsbeendigung auf einem Datenträger gegen gesondertes Entgelt zur Verfügung gestellt werden. Das Entgelt beträgt € 10,-- zzgl. USt je 4 GB Datenvolumen. Nach Ablauf von 3 Monaten nach Vertragsbeendigung ist DL zur Löschung der Daten berechtigt.

4.1 DL Project und die „weiteren Webservices“ sind ein für Druckdaten ausgelegtes digitales Archivierungssystem, in dem der Kunde seine Druckdaten speichern und verwalten kann.

4.2 Der Kunde ist berechtigt, die gespeicherten Druckdaten Dritten zur Verfügung zu stellen, indem an den Dritten ein Link zu den Druckdaten geschickt wird, über den die Druckdaten heruntergeladen werden können. Eine andere Form der Zurverfügungstellung ist ausgeschlossen.

4.3 Der Kunde kann auf Grundlage der gespeicherten Daten auch Dienstleistungen im Webshop von DL in Anspruch nehmen (z.B. Druck von Visitenkarten). In diesem Fall kommen zusätzlich die Bestimmungen des III. Abschnitts dieser AGB zur Anwendung.

4.4 DL bietet dem Kunden eine Einschulung in das System „DL Project“ bzw in die „weiteren Webservices“ inklusive allfälliger Zusatzservices an. Die Einschulung ist für Neukunden verpflichtend. Die Einschulung ist im Entgelt inkludiert. Sofern der Kunde die Nutzung des Systems durch einen oder mehrere Mitarbeiter („berechtigte Mitarbeiter“) beabsichtigt, verpflichtet er sich, die Einschulung eines Superusers durchführen zu lassen. Der Superuser hat im Folgenden die Einschulung sämtliche berechtigten Mitarbeiter, die das System nutzen sollen, zu übernehmen.

4.5 Über die Einschulung gemäß Punkt 4. 4 hinaus bietet DL gegen gesondertes Entgelt laufenden Support über einen Telefon-Rückrufservice an.

4.6 Über die Einschulung eines Superusers gemäß Punkt 4. 4 hinaus bietet DL gegen gesondertes Entgelt ferner die Durchführung von Schulungen mehrerer Mitarbeiter an.

4.7 Die Konditionen des laufenden Supports gemäß Punkt 4. 5 und von Schulungen gemäß Punkt 4. 6 richten sich nach individueller Vereinbarung bzw. nach der jeweils aktuellen Preisliste von DL.

5.1 Für den Kunden wird ein Kundenaccount eröffnet und dem Kunden werden Zugangsdaten übermittelt. Der Kunde verpflichtet sich, die Zugangsdaten sorgfältig zu verwahren und geheim zu halten. Der Account darf nur vom Kunden persönlich verwendet werden. Sofern ein Dritter die Zugangsdaten des Kunden verwendet, darf DL davon ausgehen, dass der Kunde dem Dritten die Zugangsdaten zur Verfügung gestellt und zur Verwendung ermächtigt hat. DL ist nicht zur Überprüfung der Identität des Dritten und dessen Ermächtigung durch den Kunden verpflichtet.

5.2 Der Kunde kann die Nutzung des Systems auch für einen oder mehrere Mitarbeiter des Kunden („berechtigte Mitarbeiter“) vorsehen. In diesem Fall wird der Kunde einen „Superuser“ oder „Administrator“ (oder kurz „Admin“) benennen. Dieser ist berechtigt, für jeden berechtigten Mitarbeiter einen Sub-Account zu erstellen. Sub-Accounts können darüber hinaus auch für Dritte (z.B. externe Grafik-Designer, Händler) eingerichtet werden („berechtigte Dritte“). DL wird dem Superuser oder Admin die Zugangsdaten für jeden Sub-Account übermitteln. Der Kunde verpflichtet sich, die vertraglichen Pflichten, insbesondere diese AGB und dabei insbesondere die Pflicht zur sorgfältigen Verwahrung und Geheimhaltung der Zugangsdaten, auf die jeweils berechtigten Mitarbeiter bzw. berechtigten Dritten zu überbinden. Darüber hinaus muss jeder berechtigte Mitarbeiter bzw. jeder berechtigte Dritte diese AGB gesondert akzeptieren.

6.1 Im Zusammenhang mit der Dienstleistung „DL Project“ bietet DL die folgenden Zusatzservices an (alle im Folgenden „Zusatzservices“). Diese bedürfen jeweils der gesonderten Beauftragung gegen gesondertes Entgelt. Die Beauftragung kann insbesondere auf der Website dlproject.digitallaut.at durch Anklicken der entsprechenden Schaltflächen erfolgen.

6.2 Proof: Durchführung eines Prüfdrucks unter bestimmten Druckbedingungen.

6.3 PDF-Check: Überprüfung, ob die vom Kunden generierten PDF-Dateien den Standard aufweisen, der für Druckereien eingehalten werden muss.

6.4 Die Zusatzservices müssen grundsätzlich vom Kunden selbst bedient werden. Bei der Inanspruchnahme der Zusatzservices verpflichtet sich der Kunde, die Anweisungen von DL insbesondere auf der Website dlproject.digitallaut.at genau zu befolgen. Die fehlerhafte Anwendung (z.B. Herunterladen von Bildern in falscher Auflösung oder in falschem Dateiformat) kann zu einem unrichtigen Ergebnis führen. DL lehnt jede Haftung für ein unrichtiges Ergebnis eines Zusatzservice ab, das auf die fehlerhafte Anwendung durch den Kunden zurückzuführen ist.

6.5 DL bietet dem Kunden an, das Bedienen der Zusatzservices gegen gesondertes Entgelt zu übernehmen. Punkt 6. 4 kommt diesfalls nicht zur Anwendung. Die Beauftragung erfolgt jedenfalls dadurch, dass der Kunde im Zuge des Checkout eine Email an DL (office@digitallaut.at) schickt und um Durchführung der Zusatzservices ersucht. Der Zugang einer solchen Email an DL ist ein für den Kunden verbindliches Angebot auf Durchführung dieser Arbeiten durch DL.

7.1 Dem Kunden werden keine Rechte am System von DL Project, an den weiteren Webservices oder an der zum Einsatz kommenden Software eingeräumt. Sämtliche Rechte an dem System von DL Project, an den weiteren Webservices und an der zum Einsatz kommenden Software sowie alle sonstigen Immaterialgüterrechte stehen ausschließlich DL zu.

7.2 Sofern der Kunde den Client zur Bearbeitung von Daten in der DL Cloud (siehe Punkt 9. 3) herunterlädt, stellt DL dem Kunden für die Dauer dieses Vertrags die entsprechende Client-Software jeweils in der aktuellen Version über das Internet entgeltlich zur Verfügung („Software as a Service“ – SaaS-Modell). DL räumt dem Kunden das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die Client-Software für die Dauer des Vertrags im Rahmen der SaaS-Dienste bestimmungsgemäß zu nutzen.

7.3 Der Kunde darf die Client-Software nur vervielfältigen und bearbeiten, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Nutzung der Software laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung abgedeckt ist. Zur notwendigen Vervielfältigung zählt das Laden der Client-Software in den Arbeitsspeicher.

7.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Client-Software Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Eine Weitervermietung der Client-Software wird dem Kunden ausdrücklich nicht gestattet. Der Kunde verpflichtet sich, seine etwaigen Vertragsbeziehungen zu Dritten derart auszugestalten, dass eine unentgeltliche Nutzung der Client-Software ausgeschlossen ist.

7.5 Sofern nicht die §§ 40d, 40e UrhG zwingend eine weitergehende Regelung vorsehen, werden keine weiteren Rechte an der Software eingeräumt. Sämtliche Rechte an der zum Einsatz kommenden Client-Software sowie alle sonstigen Immaterialgüterrechte stehen ausschließlich DL zu.

8.1 DL ist berechtigt, das Entgelt im Verhältnis der Erhöhung des von der Statistik Austria verlautbarten Verbraucherpreisindex 2010 jährlich zu erhöhen. Ausgangsbasis ist die für den Monat des Vertragsabschlusses verlautbarte Indexzahl. Sobald nach Veröffentlichung der Indexzahl ein Vergleich möglich ist und somit die Erhöhung des Entgelts feststeht, ist das erhöhte Entgelt nach Rechnungslegung zur nächsten Entgeltfälligkeit zu bezahlen. Wird der Verbraucherpreisindex von der Statistik Austria nicht mehr geführt, so ist der dann ersatzweise verlautbarte Index für die Wertsicherung heranzuziehen.

8.2 Über den vorstehenden Punkt 8. 1 hinausgehende Änderungen des Entgelts sowie Änderungen des Leistungsumfangs sind nur mit Zustimmung des Kunden möglich. Solche Änderungen werden zwei Monate nach Verständigung des Kunden über die von DL gewünschte Änderung wirksam, sofern nicht bis dahin ein schriftlicher Widerspruch des Kunden bei DL einlangt. DL wird den Kunden in der Verständigung auf die jeweils gewünschte Änderung sowie darauf aufmerksam machen, dass sein Stillschweigen mit Fristablauf als Zustimmung gilt. Der Kunde hat das Recht, den Vertrag bis zum Inkrafttreten der Änderung zu kündigen.

9.1 Die Daten, die der Kunde oder seine Mitarbeiter in das System von „DL Project“ bzw. der „weiteren Webservices“ eingibt, werden in einer Cloud gespeichert, die auf einer Open Source-Software basiert. Eine Kopie der Daten ist stets auf dem System von DL selbst gespeichert.

9.2 DL trifft alle nach dem Stand der Technik erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Daten. Der Kunde nimmt allerdings zur Kenntnis, dass trotz Sicherheitsvorkehrungen die Datensicherheit nicht vollständig gewährleistet werden kann. DL haftet daher nicht für einen widerrechtlichen Zugriff auf die Daten, einen Datenverlust, eine Veränderung oder Beschädigung oder eine sonstige Beeinträchtigung der Daten oder Verletzung der Datensicherheit durch einen Dritten, außer bei grobem Verschulden von DL.

9.3 Über die DL Cloud können die Daten des Kunden für die Bearbeitung durch den Kunden, seine berechtigten Mitarbeiter sowie berechtigte Dritte zugänglich gemacht werden. Der Kunde bestätigt die Zugänglichmachung der Daten über die DL Cloud über ein eigenes Checkout. Die Bearbeitung der Daten kann durch direkten Zugriff auf die DL Cloud oder über den dafür vorgesehenen Client erfolgen, der die Datensynchronisierung übernimmt (siehe Punkt 7. 2 bis 7. 5). Bei einem direkten Datenzugriff auf die DL Cloud nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass die bearbeiteten Daten nicht unter demselben Namen abgespeichert werden können. Eine Synchronisierung von bearbeiteten mit bestehenden Dateien kann nur über den Client erfolgen.

10.1 Die Funktion von DL beschränkt sich auf die Herstellung einer technischen Plattform zur Speicherung, Bearbeitung und Erstellung von Druckdaten des Kunden. Die Inhalte werden ausschließlich vom Kunden zur Verfügung gestellt, der für die Inhalte ausschließlich verantwortlich ist. Der Kunde ist auch ausschließlich verantwortlich für Bearbeitungen der Inhalte durch den Kunden, seine Mitarbeiter oder Dritte. DL ist nicht verpflichtet, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte sowie die Bearbeitungen von Inhalten allgemein zu überwachen oder von sich aus nach Umständen zu forschen, die auf rechtswidrige Tätigkeiten hinweisen. DL ist insbesondere nicht verpflichtet, die Inhalte und Bearbeitungen dahingehend zu untersuchen, ob sie gegen bestehende in- oder ausländische Gesetze, bestehende Verträge oder Rechte Dritter, insbesondere Immaterialgüterrechte Dritter verstoßen. DL lehnt jegliche Verantwortung dahingehend ab.

10.2 DL haftet nicht für die Richtigkeit oder Vollständigkeit übermittelter Daten. Es wird keine Haftung für Datenverluste übernommen.

10.3 DL ist jederzeit berechtigt, Informationen zu entfernen oder den Zugang zu ihnen zu sperren, insbesondere wenn DL Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten wie z.B. rassistischen, geschlechtsspezifisch oder sonst diskriminierenden, gewaltverherrlichenden oder -verharmlosenden, rechtsradikalen, neonazistischen, pornografischen oder ähnlichen Inhalten erlangt.

10.4 Der Kunde ist verpflichtet, die Daten und Informationen, auf eventuell bestehende Urheber-, Kennzeichen-, Nutzungs-, Persönlichkeitsrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. DL haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird DL wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde DL auf erste Anforderung vollständig schad- und klaglos. Der Kunde hat DL sämtliche Nachteile, einschließlich der Kosten für die rechtliche Vertretung zu ersetzen, die durch eine Inanspruchnahme seitens Dritter entstehen.

10.5 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Dienste von DL in gesetzwidriger oder missbräuchlicher Art und Weise zu benutzen. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, in die Dienste einzugreifen oder in anderer Weise als über die von DL bereitgestellte Benutzeroberfläche und gemäß deren Vorgaben auf die Dienste zuzugreifen. Der Kunde darf die Dienste von DL nur in dem gesetzlich zulässigen Rahmen nutzen.

10.6 DL ist berechtigt, die Bereitstellung der Dienste an den Kunden auszusetzen oder einzustellen, wenn der Kunde gegen seine vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtungen verstößt oder wenn DL ein mutmaßliches Fehlverhalten untersucht.

11.1 Dem Kunden ist bewusst, dass die von DL erbrachten Leistungen auf elektronischen Vorgängen beruhen, die trotz Sicherheitsvorkehrungen gestört werden können. Insbesondere kann es in Bezug auf die Verfügbarkeit und die Erreichbarkeit der DL-Systeme zu Störungen kommen. Eine Haftung von DL für solche Störungen, insbesondere von Störungen des Internets sowie der Verbindung von DL zu dem Kunden oder zu Dritten ist ausgeschlossen. DL haftet nicht für Netzwerkprobleme oder Systemausfälle bei dem Kunden oder Dritten, oder die Kompatibilität der beim Kunden oder Dritten zum Einsatz kommenden Software mit den von DL zu erbringenden Leistungen. Es ist DL nicht möglich, die Systeme des Kunden umfassend zu untersuchen und auf Kompatibilität zu überprüfen. DL trifft diesbezüglich keine Warnpflicht. Im Fall von Inkompatibilitäten sind diese vom Kunden zu vertreten.

11.2 DL haftet nicht im Falle einer Nichterfüllung oder einer vollständigen oder teilweisen Verzögerung bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen, wenn dies nicht von DL zu vertreten ist. Der Kunde hat in einem solchen Fall keinen Anspruch auf Schadenersatz und DL gebührt das vereinbarte Entgelt abzugsfrei.

12.1 Der Vertrag kann jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist von jeder Vertragspartei aus wichtigem Grund vorzeitig aufgelöst werden. Als wichtige Gründe, die DL zur vorzeitigen Beendigung des Vertrages berechtigen, gelten insbesondere folgende Umstände:

  1. der Kunde kommt den im Vertrag vereinbarten Zahlungen trotz Fälligkeit nicht nach;
  2. die finanzielle Situation des Kunden verschlechtert sich erheblich, über das Vermögen des Kunden wird ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wird mangels kostendeckenden Vermögens abgelehnt oder ein Zwangsverwalter wird eingesetzt;
  3. wesentliche Änderung oder Beendigung des Vertrages mit einem oder mehreren Anbietern aus welchem Grund auch immer;
  4. der Kunde speichert oder verwendet rechtswidrige Inhalte wie z.B. rassistische, geschlechtsspezifisch oder sonst diskriminierende, gewaltverherrlichende oder -verharmlosende, rechtsradikale, neonazistische, pornografische oder ähnliche Inhalte oder benutzt die Dienste von DL sonst in rechtswidriger oder missbräuchlicher Art und Weise;
  5. sonstige nachhaltige Nichterfüllung der vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen durch den Kunden.

12.2 Bei Auflösung des Vertrages aus wichtigem Grund hat der Kunde DL das Entgelt für die restliche Vertragslaufzeit vollständig und abzugsfrei zu bezahlen. Weiters haftet der Kunde bei Verschulden für einen darüber hinausgehenden Schaden von DL.

1.1 Diese besonderen Bestimmungen gelten ergänzend zu den Allgemeinen Bestimmungen dieser AGB (oben I.), wenn der Kunde den Vertrag mit DL über den Webshop (store.digitallaut.at) abschließt.

1.2 store.digitallaut.at ist ein Webangebot der Digital Laut GmbH („DL“). Das Webangebot im Webshop richtet sich ausschließlich an Kunden mit Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich.

2.1 Sämtliche Angebote auf store.digitallaut.at sind freibleibend. Die Darstellung der Produkte im Onlineshop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar.

2.2 Durch Abgabe einer Bestellung gibt der Kunde ein für ihn verbindliches Angebot ab.

2.3 Der Vertrag kommt erst dadurch zustande, dass DL dieses Angebot durch Versand einer Auftragsbestätigung und/oder Versand der bestellten Ware annimmt.

3.1 Die Daten jedes einzelnen Auftrags inkl. der von Kunden übermittelten Druckdaten sind für die Bestandsdauer des Kundenaccounts archiviert und im Kundenmenü für Nachbestellungen abrufbar. Ein Download der gespeicherten Druckdaten ist aus dem Kundenmenü nicht möglich. Der Kunde kann die Übermittlung der Daten bei DL gegen gesondertes Entgelt gemäß gültiger Preisliste beauftragen. Die Kosten für einen solchen Archiv-Datenversand betragen € 25 zzgl. USt.

3.2 Sonstige Daten, insbesondere die Einzelheiten vergangener Aufträge sind hingegen nicht mehr nachträglich für den Kunden einsehbar. DL empfiehlt daher, dass der Kunde den Schrift- bzw. E-Mail-Verkehr im Zuge der Auftragsabwicklung archiviert sowie die dem Auftrag zugrunde liegenden AGB aufbewahrt. DL stellt dem Kunden dazu einen Link in der Auftragsbestätigung zur Verfügung.

3.3 Der Kunden anerkennt, dass auch bei einer IT-Infrastruktur nach dem aktuellen Stand der Technik Datenverluste nie ganz auszuschließen sind. DL haftet daher nicht für etwaige Datenverluste.

4.1 Der Kunde hat bei der Bereitstellung der Daten die im Zuge der Bestellung auf store.digitallaut.at angeführten Anforderungen (u.a. bezüglich Dateiformat, Auflösung, Schriftarten, Farbprofil, etc.) einzuhalten.

4.2 Sofern der Kunde einen Freigabeprozess durch Bestellung eines Datenchecks anstößt oder ein solcher auf Grund der Qualität der übermittelten Daten notwendig wird, beginnt die in Aussicht gestellte Lieferzeit erst ab Freigabe durch den Kunden zu laufen.

4.3 Gibt der Kunde die von ihm hochgeladenen Daten nicht binnen einer angemessenen Frist, längstens binnen 10 Tagen nach Aufforderung durch DL frei oder lehnt die Freigabe ab, ist DL berechtigt, auch ohne Auftragsannahme für die Prüfung der Daten eine Bearbeitungsgebühr von € 20,00 zzgl. USt. bzw. die Kosten eines verlangten Profi-Datenchecks gemäß aktueller Preisliste auf store.digitallaut.at/preise zu verrechnen. Die Daten werden dann vom System von DL gelöscht. Der Ersatz eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt davon unberührt. Die Bezahlung der Bearbeitungsgebühr berechtigt den Kunden nicht zu einem Rücktritt vom seinem Angebot oder dem Vertrag.

Rücktritts- bzw. Widerrufsrecht (nachfolgend einheitlich „Widerrufsrecht“ genannt)

Wenn Sie Verbraucher im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes sind, haben Sie das Recht, Ihre Vertragserklärung oder einen bereits zustande gekommenen Vertrag binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt im Falle eines Dienstleistungsvertrags vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Im Falle eines Kaufvertrags beginnt die Widerrufsfrist an dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Falls Sie die Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und diese Waren getrennt geliefert werden, beginnt die Widerrufsfrist an dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Falls Sie die Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken bestellt haben, beginnt die Widerrufsfrist an dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns:

Digital Laut GmbH
Ziegelofengasse 29,
1050 Wien,
Tel: +43 1 548 44 88-0
Fax: +43 1 548 44 88 10
office@digitallaut.at

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte bzw. hier abrufbare Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an

Digital Laut GmbH
Ziegelofengasse 29,
1050 Wien / Österreich

zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Sie haben kein Widerrufsrecht bei Verträgen über

7.1 Dienstleistungen, wenn der Unternehmer – auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens des Verbrauchers sowie einer Bestätigung des Verbrauchers über dessen Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung – noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hatte und die Dienstleistung sodann vollständig erbracht wurde,

7.2 Waren oder Dienstleistungen, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Rücktrittsfrist auftreten können,

7.3 Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind,

7.4 Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde,

7.5 Waren, die versiegelt geliefert werden und aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind, sofern deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,

7.6 Waren, die nach ihrer Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden,

7.7 alkoholische Getränke, deren Preis bei Vertragsabschluss vereinbart wurde, die aber nicht früher als 30 Tage nach Vertragsabschluss geliefert werden können und deren aktueller Wert von Schwankungen auf dem Markt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat,

7.8 Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware, die in einer versiegelten Packung geliefert werden, sofern deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,

7.9 Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierte mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen über die Lieferung solcher Publikationen,

7.10 Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Vermietung von Kraftfahrzeugen sowie Lieferung von Speisen und Getränken und Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen erbracht werden, sofern jeweils für die Vertragserfüllung durch den Unternehmer ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum vertraglich vorgesehen ist,

7.11 die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger gespeicherten digitalen Inhalten, wenn der Unternehmer – mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers, verbunden mit dessen Kenntnisnahme vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vorzeitigem Beginn mit der Vertragserfüllung, und nach Zurverfügungstellung einer Ausfertigung des unterzeichneten Vertragsdokuments oder Bestätigung des geschlossenen Vertrags – noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Lieferung begonnen hat.